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Tierschutzvolksbegehren im Gesundheitsausschuss

Ein Hearing mit ExpertInnen mit praktischen Vorschlägen der Umsetzung fand statt. Das Gesundheitsressort sieht das Volksbegehren als Unterstützung seiner zahlreichen Vorhaben zum Tierwohl.

Redaktion

Den Tieren in Österreich eine Stimme geben, die keinen Schutz erhalten und Qualen erleiden, möchte das Tierschutzvolksbegehren, das 416.229 mal unterzeichnet wurde. Bevollmächtigter Sebastian Bohrn Mena setzt sich damit für (verfassungs-)gesetzliche Änderungen ein, um das Tierleid zu beenden und heimische BäuerInnen, sowie Gesundheit, Umwelt und Klima zu stärken. Ein öffentliches Expertenhearing im Gesundheitsausschuss zum “Tierschutzvolksbegehren” befasste sich heute mit den im Tierschutzvolksbegehren formulierten Anliegen. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, insbesondere auf der Schweinemast. Aber auch andere Fragen, wie Tiertransporte, Schlachtungen oder die Beendigung der Qualzucht von Heimtieren wurden angesprochen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, dass sein Ressort bereits viele Fragen behandle und die Diskussionen, die das Volksbegehren ausgelöst habe, als Unterstützung seiner Vorhaben betrachte.

Unter dem Titel “Für ein Österreich, das im Umgang mit Tieren vorbildlich ist” identifiziert das Volksbegehren fünf thematische Bereiche, die laut seinen ProponentInnen als Gesamtpaket zu betrachten sind. Gefordert werden eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft, die Förderung des Tierwohls durch öffentliche Mittel, mehr Transparenz für KonsumentInnen, ein besseres Leben für Hunde und Katzen sowie eine starke Stimme für die Tiere.

Zu den Grundsätzen für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft sollte demnach neben einer artgemäßen Fütterung gehören, dass die Haltungsformen mit den tierischen Grundbedürfnissen und angeborenen Verhaltensweisen vereinbar sind (z.B. Bewegungsmöglichkeiten), dass Qualzucht, schmerzhafte Eingriffe und Kükentöten beendet und dass Tiertransporte sowie der Stress vor der Schlachtung minimiert werden.

Gefordert wird auch, dass die nationalen landwirtschaftlichen Fördermittel so umgeschichtet werden, dass sie Verbesserungen des Tierwohls über den Mindeststandard hinaus unterstützen und BäuerInnen eine tier- und umweltgerechte sowie existenzsichernde Tierhaltung erleichtern. Für Ausschreibungen und Aufträge öffentlicher Einrichtungen sollten verbindliche, substantielle und ansteigende Mengenquoten für Produkte aus tiergerechter Landwirtschaft und für Bio-Lebensmittel festgelegt werden. Die UnterstützerInnen des Tierschutzvolksbegehrens setzen sich außerdem für eine verpflichtende “Tierwohl-Kennzeichnung” tierischer Lebensmittel, eine Lösung für die Streunerproblematik und stärkere Mitwirkungsrechte für die Tierschutzorganisationen ein.

Foto: Pixabay

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